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News und Ratgeber

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Für die Sicherstellung der Versorgung mit Pflegehilfsmittel wurde die Pauschale für Pflegehilfsmittel von 40 € auf 60 € monatlich erhöht. Dies gilt vorerst bis zum 31.12.2021, gemäß Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz. Pflegehilfsmittel sind z. B. unsterile Handschuhe, Händedesinfektionsmittel, Flächendesinfektionsmittel, einmalige Bettschutzlaken etc.



Wenn während der Corona-Pandemie pflegende Angehörige am Corona-Virus erkranken, können Sie einen Verhinderungspflegeantrag bei der Pflegeversicherung stellen. In dieser Ausnahmesituation übernimmt die Pflegeversicherung bis zu 6 Wochen Kosten für die Ersatzpflege. Dies gilt ausschließlich bei Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 2-5 und der Pflegebedürftige muss bereits mindestens 6 Monate in häuslicher Umgebung gepflegt worden sein.






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