Erkrankte pflegende Angehörige: Verhinderungspflege im Corona-Fall
Wenn während der Corona-Pandemie pflegende Angehörige am Corona-Virus erkranken, können Sie einen Verhinderungspflegeantrag bei der Pflegeversicherung stellen. In dieser Ausnahmesituation übernimmt die Pflegeversicherung bis zu 6 Wochen Kosten für die Ersatzpflege.
Dies gilt ausschließlich bei Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 2-5 und der Pflegebedürftige muss bereits mindestens 6 Monate in häuslicher Umgebung gepflegt worden sein.