Die Leistungen der Kurzzeitpflege erhöhen sich um 10 Prozent pro Kalenderjahr


Anstatt der bisherigen Betrag in Höhe von 1612 € pro Kalenderjahr, steigen die Leistungen der Kurzzeitpflege auf 1774 € pro Kalenderjahr. Der Aufstockungsbetrag der ungenutzten Kurzzeitpflege erhöht sich aber nicht, er bleibt weiterhin bei 806 €. Auch der Erstattungsbetrag von Verhinderungspflege wird nicht erhöht. Die Pflegegeldbeträge werden ebenfalls nicht erhöht.





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