Landespflegegeld für alle Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2


Das BayLPflGG (Bayerische Landespflegegeldgesetz) ist rückwirkend zum 1 Mai 2018 in Kraft getreten. Das heißt dass jeder Pflegebedürftiger mit Hauptwohnsitz in Bayern, der mit Pflegegrad 2 oder hoher eingestuft worden ist, ein Anspruch auf zusätzlich 1.000 € im Jahr hat. Dieser Betrag ist nicht steuerpflichtig. Hier ist der einmalige Antrag: https://www.lfp.bayern.de/wp-content/uploads/2021/08/landespflegegeld-antrag.pdf

 

 





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