Einheitlicher Entlassungsbetrag
Jeder Pflegebedürftige (bei Pflegegrad 1-5) bekommt einen einheitlichen Entlassungsbetrag von bis zu 125 € monatlich, solange er ambulant versorgt und gepflegt wird. Dieser erleichtert den Alltag von Pflegepersonen und Pflegebedürftigen und helfen dabei einen längeren Aufenthalt in den eigenen vier Wänden. Dieser Betrag ist aber keine pauschale Geldleistung, sondern zweckgebunden. Er kann verwendet werden für: Leistungen ambulanter Dienste, vollstationärer Kurzzeitpflege, teilstationäre Tages- oder Nachtpflege oder für Angebote zur Unterstützung im Alltag. Die Beiträge, die in einem Kalenderjahr nicht vollständig aufgebraucht worden sind, können in das nächste Jahr übertragen und bis Mitte des Jahres verbraucht werden.